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   OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86   

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https://dejure.org/1986,2280
OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86 (https://dejure.org/1986,2280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.08.1986 - 1 Ws 22/86 (https://dejure.org/1986,2280)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. August 1986 - 1 Ws 22/86 (https://dejure.org/1986,2280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StPO § 359 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Europäischer Gerichtshof; Verfahren; Wiederaufnahme

  • hjil.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 254
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86
    (NJW 1984, 967 [hier: IV (467) 151 c-d]) Möglichkeiten aufgezeigt, wie das Verfahren bei Verletzung des Beschleunigungsgebotes erledigt werden kann.
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86
    Wie der Senat unter Hinweis auf BVerfGE 11, 263 und OLG Stuttgart, aaO., weiter feststellt, liege Rechtsähnlichkeit auch nicht im Vergleich zu § 79 Abs. 1 BVerfGG vor, so daß sich auch eine entspr.
  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 1 Ws 19/85

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Strafurteil eines deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.08.1986 - 1 Ws 22/86
    (VRS 68, 367 [hier: IV (465) 75 a]) mit zutreffender Begründung hinweist, weder eine unbewußte Regelungslücke vor, noch ist die vorliegende Fallgestaltung der in § 359 Nr. 5 StPO geregelten, die ausschließlich die Erschütterung der tatsächlichen Urteilsgrundlage zum Gegenstand hat, rechtsähnlich.
  • DH Niedersachsen, 24.02.1998 - 2 NDH M 13/96

    Keine Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens wegen einer Entscheidung des

    Dementsprechend haben das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschl. v. 13.02.1985 - 1 Ws 19/85 -, VRS 68 S. 367 = MDR 1985, 605) und das Oberlandesgericht Koblenz (Beschl. v. 12.08.1986 - 1 Ws 22/86 -, MDR 1987, 254) eine Entscheidung des EGMR, die die Verletzung der EMRK durch das Strafurteil eines deutschen Gerichts feststellt, nicht als Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO für den durch das Strafurteil betroffenen Antragsteller angesehen.

    Die hier gegebene Konstellation, daß durch eine gerichtliche Entscheidung in einem anderen Verfahren die Konventionswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme festgestellt wird, ist der von § 97 Abs. 2 Nr. 1 NDO erfaßten Fallgruppe nicht rechtsähnlich; jene disziplinarrechtliche Regelung betrifft ausschließlich die wesensverschiedenen Fälle, in denen die Tatsachengrundlage der gegen den jeweiligen Antragsteller ergangenen Entscheidung erschüttert ist (vgl. zu der entsprechenden Regelung des § 359 Nr. 5 StPO OLG Koblenz, Beschl. v. 12.08.1986, aaO und Polakiewicz, aaO, S. 133 m.w.N.).

    Der Wiederaufnahmeantrag der Antragstellerin ist nicht in entsprechender Anwendung des § 79 Abs. 1 BVerfGG zulässig, weil auch die Voraussetzungen für eine derartige Analogie nicht vorliegen (ebenso OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.02.1985, aaO und OLG Koblenz, Beschl. v. 12.08.1986, aaO sowie Polakiewicz, aaO, S. 133 ff.).

  • BVerwG, 04.06.1998 - 2 DW 3.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

    Die so bezeichnete "neue Tatsache" in Gestalt eines Urteils darf dagegen nicht allein die rechtliche Bewertung als solche betreffen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Februar 1985, VRS, Bd. 68, S. 367 f., OLG Koblenz, Beschluß vom 12. August 1986, MDR 1987, 254 , Nds. DiszH, Beschluß vom 24. Februar 1998 - 2 NDH M 13/96 -, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl. 1997, Rn. 8 vor § 359, Gössel in Löwe-Rosenberg a.a.O., Polakiewicz, Die Verpflichtungen der Staaten aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 1993, S. 133, ders. in ZaöRV 52, 822 f., Vogler in Jeschek/Meyer, Hrsg., Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im deutschen und ausländischen Recht, 1974, S. 717, Sattler, Wiederaufnahme des Strafprozesses nach Feststellung der Konventionswidrigkeit durch Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention , 1973, S. 34 f.).
  • AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines

    Damit muss aber aus der Sicht des (nationalen) Bundesrechts der Fall eines Konventionsverstoßes oder einer konventionswidrigen Auslegung nicht in jeder Beziehung gleichgestellt werden (OLG Stuttgart, VRS Band 68, Seite 367; OLG Koblenz, MDR 1987, Seite 254; NdsDiszH, NVwZ 1998, Seite 1106; BVerwG, NJW 1999, Seiten 1649 ff).
  • BVerwG, 15.06.1998 - 2 DW 2.97

    Beamtenrecht - Keine Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wegen einer

    Die so bezeichnete "neue Tatsache" in Gestalt eines Urteils darf dagegen nicht allein die rechtliche Bewertung als solche betreffen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Februar 1985, VRS, Bd. 68, 367 f., OLG Koblenz, Beschluß vom 12. August 1986, MDR 1987, 254 , Nds. DiszH, Beschluß vom 24. Februar 1998 - 2 NDH M 13/96 -, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl. 1997, Rn. 8 vor § 359, Gössel in Löwe-Rosenberg a.a.O., Polakiewicz, Die Verpflichtungen der Staaten aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 1993, S. 133, ders. in ZaöRV 52, 822 f., Vogler in Jeschek/Meyer, Hrsg., Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens im deutschen und ausländischen Recht, 1974, S. 717, Sattler, Wiederaufnahme des Strafprozesses nach Feststellung der Konventionswidrigkeit durch Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention , 1973, S. 34 f.).
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